Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.02.1992 - 1 W 2/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12927
OVG Saarland, 24.02.1992 - 1 W 2/92 (https://dejure.org/1992,12927)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.02.1992 - 1 W 2/92 (https://dejure.org/1992,12927)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 (https://dejure.org/1992,12927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,12927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterplanstelle; Besetzung; Justizhoheit; Subjektives Recht; Überlastung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DRiZ 1993, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Allerdings sind auch Richter nicht verpflichtet, sämtliche ihnen nach dem Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben in vollem Umfang sofort und ohne Beschränkung ihres zeitlichen Einsatzes zu erledigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005 - 1 A 494/04 -, juris, Rn. 20; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, juris, Rn. 11).

    Die richterliche Unabhängigkeit bleibt dabei gewährleistet, indem der Richter - nach entsprechender Anzeige der Überlastung - für die nach pflichtgemäßer Auswahl zurückgestellten Aufgaben und die dadurch begründete verzögerte Bearbeitung dienstaufsichtsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, juris, Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005 - 1 A 494/04 -, juris, Rn. 22 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 1/09 -, juris, Rn. 35).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Eine dienstliche Überbelastung zwingt den Richter nicht dazu, ein überobligatorisches Arbeitspensum zu erfüllen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005 - 1 A 494/04 -, juris Rn. 20; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, juris Rn. 11).

    Die richterliche Unabhängigkeit bleibt dabei gewährleistet, indem der Richter - nach entsprechender Anzeige der Überlastung - für die nach pflichtgemäßer Auswahl zurückgestellten Aufgaben und die dadurch begründete verzögerte Bearbeitung dienstaufsichtsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005 - 1 A 494/04 -, juris Rn. 22 ff.).

  • OVG Saarland, 15.12.2021 - 1 A 298/19

    Regressforderung des Dienstherrn gegen einen Polizeibeamten

    Ist ein Beamter dienstlich überlastet und zeigt dies förmlich an bzw. ist dies dem Dienstherrn bekannt, unterbleibt aber dennoch die gebotene Abhilfe, so kommt dies der dienstlichen Anordnung gleich, einen Teil der Dienstaufgaben zurückzustellen (Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.2.1992 - 1 W 2/92 -, juris Rz 11).(Rn.70).

    Zudem sei das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes davon ausgegangen, dass "die Nichtabhilfe bei einer [...] berechtigt angezeigten, auch bei pflichtgemäßem Arbeitseinsatz nicht mehr zu bewältigenden Überlastung der dienstlichen Anordnung gleichkommt, die nicht zu erledigenden Sachen zurückzustellen" (Beschluss vom 24.2.1992 - 1 W 2/92 -).

  • OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18

    Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines

    Es ist anerkannt, dass der Staat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen hat, die geeignet und erforderlich sind, einer Überlastung der Gerichte vorzubeugen, und dass er dort, wo sie eintritt, rechtzeitig Abhilfe zu schaffen hat, wozu insbesondere der Einsatz personeller Mittel gehört (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 24.2.1992 - 1 W 2/92 - juris Rn. 9; BVerfGE 36, 264 -275; BayVerfGH , Entscheidung vom 8.8.1985 - Vf. 24-VII-84 - NJW 1986, 1326 = juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2005 - 1 A 494/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 C 57.86 -, BVerwGE 78, 211; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, DRiZ 1993, 157; Plog u.a., BBG/BeamtVG, Stand: Oktober 2005, § 72 Rn. 40a.

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, a.a.O.

    vgl. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2001 - 1 A 4816/00 -, NJW 2002, 1592; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, a.a.O.

  • VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in

    Jedoch sind sie - wie auch Beamte - nicht ohne jegliche zeitliche Begrenzung zur Dienstleistung verpflichtet und orientiert sich ihre Arbeitszeit unter Beachtung dienstlicher Notwendigkeiten, an der für Beamte geltenden Regelarbeitszeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 C 57.86 -, BVerwGE 78, 211; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, DRiZ 1993, 157; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005, a. a. O.).

    Diejenigen Angelegenheiten, die ein Richter trotz einer so ausgerichteten Arbeitsleistung - nach pflichtgemäßer Auswahl unter sachlichen Gesichtspunkten - wegen Überlastung mit dienstlichen Aufgaben nicht erledigen kann, kann er ohne Pflichtverletzung zurückstellen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 1992, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005, a. a. O.; VG Minden, Urteil vom 05. August 2010 - 4 K 3401/09 -, juris).

  • VG Saarlouis, 28.01.2003 - 12 K 6/02

    Kein Anspruch eines Richters auf Feststellung, daß ein Amtsgericht nicht mit der

    Es ist indes eindeutig, dass dieser das Organisationsermessen einschränkende Rechtskreis keineswegs eigene subjektive Rechte eines Richters in bezug auf die personelle Besetzung des Gerichts begründet, dem er angehört, also insoweit keinen Schutznormcharakter hat (vgl. den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 24.2.1992 -1 W 2/92-}.

    Die Verantwortung trifft -je nach Lage der Gründe- das zuständige Präsidium, die Justizverwaltung oder den Haushaltsgesetzgeber (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.2.1992 -1 W 2/92).

  • VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 311/19

    Entlastung eines schwerbehinderten Richters - Anwendung von § 207 SGB 9

    Wenngleich Richter wie auch Beamte sich mit voller Hingabe ihrem Beruf zu widmen haben, ist ihre Dienstzeit gleichwohl begrenzt und orientiert sich an der für Beamte geltenden Regelarbeitszeit (vgl. BVerwG NJW 1990, 849 (850); NJW 1998, 1159; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.2.1992 - BeckRS 2012, 53515; OVG Münster, Beschl. v. 14.11.2005 - 1 A 494/04 - BeckRS 2005, 30790).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht